Forum: Flughafen Düsseldorf
Topic: Ausnahme
started by: Michael
Posted by Michael on 25 Jun. 2010, 00:10
Ausnahmegenehmigungen kann nur die Luftaufsicht der Bezirksregierung erteilen. Ausnahmefälle können z.B. sein: Luftraumüberlastungen, Koordinationsprobleme der Luftsicherung, Fluglotsenstreiks, Abfertigungsverzögerungen bei anderen Flughäfen, technische Probleme oder wetterbedingte Verspätungen. Die Luftaufsicht handhabt diese Befugnis im Interesse der Anwohner sehr restriktiv.
was restrikitv meint zeigt ein Tag von vielen
Flüge für den 24. Juni 2010.
Flug-Nr. aus geplant erwartet Bemerkung
LH 4433 Madrid 22:20 23:56 gelandet
AB 2139 Fuerteventura 22:45 23:58 ist im Anflug
4R 5397 Hurghada 22:45 00:10 ist im Anflug
IB 3524 Madrid 22:15 23:17 gelandet
X3 2119 Teneriffa-Süd 22:50 23:31 gelandet
< http://www.brd.nrw.de/verkehr/nachtflugbeschraenkung_duesseldorfer_flughafen/flugbewegungen/2010/index.html >
Regelungen für sogenannte „Home-Base-Carrier“
Für Luftfahrtunternehmen, die auf dem Flughafen Düsseldorf einen von der Genehmigungsbehörde (hier: Ministerium für Bauen und Verkehr des
Landes NRW) anerkannten örtlichen Wartungsschwerpunkt (Werftbetrieb) unterhalten, ist in den NFB eine weitere Ausnahmeregelung (siehe Ziffer
4.5) in dem Sinne getroffen worden, als dass verspätete Landungen in den Zeiträumen 23:00 Uhr bis 00:00 Uhr und 05:00 Uhr bis 06:00 Uhr
ohne
Erteilung einer besonderen Erlaubnis und ohne Angabe von konkreten Gründen für die jeweilige Verspätung möglich sind.Zur Zeit betreiben folgende Luftfahrtunternehmen einen anerkannten örtlichen Wartungsschwerpunkt am Flughafen Düsseldorf:
• LH ................... Deutsche Lufthansa AG
• DE ................... Condor Flugdienst GmbH
•
LT.................... LTU Lufttransportunternehmen GmbH & Co KG
10/28
• HF bzw. X3...... TUIfly bzw. ehemals HLX bzw. ehemals Hapag Lloyd Flug GmbH
• WDL ................ WDL Flugdienst GmbH
• EW .................. Eurowings Flug GmbH
• BWG ............... Blue Wings AG
• AB ................... Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG
Für vg. Luftfahrtunternehmen ist mit Ziffer 4.5 der NFB bereits eine Ausnahmeregelung getroffen worden, sodass die Erteilung einer Erlaubnis durch
die Luftaufsicht für Landungen mit „Bonus-Listen-Strahlfugzeugen“ in den Zeiträumen 23:00 Uhr bis 00:00 Uhr und 05:00 Uhr bis 06:00 Uhr nicht er-
forderlich ist. In Folge dessen müssen der Luftaufsicht auch nicht die Verspätungsgründe genannt werden, die eine Landung in vg. Zeiträumen erfor-
derlich machen.
Posted by Butke on 29 Jun. 2010, 21:05
Hi ich sage dazu nur eins wer das nicht will sollte niemals in seinem Leben egal welche Gründe in ein Flugzeug steigen. habe zwei einflugschneisen.
Gruß Butke