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Topic: Flughafen Niederrhein Ergänzung zur Betriebsgenehm
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Posted On: 27 May 2009, 21:34
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Bezirksregierung stellt Flughafen Niederrhein Ergänzung zur Betriebsgenehmigung vom 20.06.2001 zu
Pressemitteilung 068 2009 vom: 01.05.2009

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat heute dem Flughafen Niederrhein eine Ergänzung der Betriebsgenehmigung vom 20.06.2001 zugestellt. Diese ergibt sich als Folge aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 16.10.2008. Mit diesem Urteil hat das Gericht zwar die gegen die Betriebsgenehmigung ergangenen Urteile des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben, allerdings das Fehlen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und das Vorliegen von Abwägungsfehlern bemängelt. Die Ergänzung der Betriebsgenehmigung enthält nunmehr eine vollständige UVP sowie eine komplett neue Abwägung der Lärmbelange der Anwohner unter Berücksichtigung des besonderen Interesses an der Deckung des Verkehrsbedarfs.
Entsprechend den Vorgaben des BVerwG wurde absoluter Schutz der Nachtkernzeit verfügt. Sehr lautes Fluggerät (Chapter 2) wird künftig generell ausgeschlossen. In den Nachtstunden ist ausschließlich lärmarmes Luftfahrtgerät zugelassen. Außerdem darf Schubumkehr bei Landungen künftig nur noch eingesetzt werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen unumgänglich ist. Im Einzelnen ergeben sich für den Flugbetrieb ab sofort folgende Zeiten:

   * generelle Betriebszeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr

   * Privilegierung für Home-Carrier, die Flugzeuge mit höchster Lärmzulassung verwenden (mindestens „Kapitel 3 – Bonusliste des MNVBS“):
     Starts von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr und Landungen von 06.00 Uhr bis 23.30 Uhr, jeweils mit 30 Min. Verspätungstoleranz



Viele Betriebe aus dem Umfeld des Flughafens hatten in den vergangenen Tagen der Bezirksregierung gegenüber ihre Befürchtungen geäußert, dass durch erhebliche Einschränkungen des Flugbetriebes es zu starken Einschnitten bei den Arbeitsplätzen und sogar zu Existenzgefährdungen kommen könnte. „Wir gehen davon aus, dass wir mit diesem Bescheid den mehr als 1.000 Mitarbeitern der rund 50 am Flughafen angesiedelten Unternehmen eine gute Perspektive geben können“, so Regierungspräsident Jürgen Büssow. Die regionalwirtschaftliche Bedeutung des Flughafens Niederrhein sei mittlerweile allgemein anerkannt und es wäre sehr bedauerlich, wenn eine weitere positive Entwicklung des Flughafens und das damit einhergehende erstrebte Ziel einer wirtschaftlichen Verbesserung im niederrheinischen Grenzgebiet nicht verwirklicht werden könnte.


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Die genehmigungsrechtliche Entwicklung am Düsseldorfer Flughafen: Ein chronologischer Überblick

Düsseldorf International ist in ein enges Korsett genehmigungsrechtlicher Regelungen gepresst. "Wir sind der Flughafen mit den schärfsten Restriktionen in Deutschland", so Ulrich Hahn, Leiter der Rechtsabteilung des Airports. Der folgende Überblick skizziert wesentliche genehmigungsrechtliche Schritte ab 1959.



August 1959                 Nachtstartverbot

Ein Auflagenbescheid des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen verbietet Starts für strahlgetriebene Luftfahrzeuge zwischen 22 Uhr und 6 Uhr (erstes Verbot dieser Art in Deutschland). Ausgenommen sind unter anderem Propellermaschinen und Luftfahrzeuge, die sich im Katastropheneinsatz befinden oder Düsseldorf aus Sicherheitsgründen als Ausweichflughafen benutzen.





13. Mai 1965                 Angerlandvergleich

Am 13. Mai 1965 wird zwischen den Gemeinden des Amtes Angerland, der Stadt Düsseldorf, dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr NRW und dem Flughafen Düsseldorf International ein gerichtlicher Vergleich geschlossen - der so genannte "Angerlandvergleich". In diesem wird Fluglärm durch eine klare Begrenzung der ursprünglichen Ausbauplanung berücksichtigt. Gleichzeitig werden im Interesse der Nachbargemeinden Beschränkungen und Regelungen für den Flugbetrieb festgelegt.

Verkehrszahlen des Jahres 1965:

·         78.240 Starts und Landungen (so genannte Slots)

·         1,8 Millionen Fluggäste



November 1972          Einführung von Nachtlandebeschränkungen für Flugzeuge mit Strahlantrieb von 23 bis 6 Uhr





1976                            Genehmigung des Ministeriums für

Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr in NRW für Anlage

und Betrieb der Parallelbahn

Sie sieht den Bau einer Ersatzbahn vor, gleichzeitig werden

maximal 91.000 Slots in den sechs verkehrsreichsten Monaten

erlaubt (ermittelte Einbahnkapazität).

Verkehrszahlen des Jahres:

·         108.000 Starts und Landungen

·         5,2 Millionen Fluggäste





Dezember 1983             Planfeststellungsbeschluss für Bau und

Betrieb der Parallelbahn, erlassen durch das Ministerium für

Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr in NRW

Dieser enthält folgende Auflagen: Erstattung von baulichen

Schallschutzmaßnahmen an Wohngebäuden in der Schutzzone 2,

in Schlafräumen und in Kindergärten, Schulen, Alten- und

Pflegeheimen, Krankenhäusern, Erholungsheimen und für ähnliche

Räume. Bestätigung der Slotzahl 91.000 und maximal 34

Flugbewegungen pro Stunde ("Stundeneckwert"); aber nur 71.000

Bewegungen im gewerblichen Verkehr mit Flugzeugen über 5,7 to

MTOW.

Verkehrszahlen des Jahres 1983:

·         104.00 Starts und Landungen im Jahr

·         7,3 Millionen Fluggäste





1985                            Planänderungsbeschluss des

Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr NRW

Die Höchstzahl ("Eckwert") von 34 Flugzeugbewegungen darf nur für

bis zu sechs Stunden zwischen 6 und 22 Uhr koordiniert werden; in

den übrigen Stunden nicht mehr als 30 Flugzeugbewegungen.

Verkehrszahlen des Jahres:

·         111.000 Starts und Landungen im Jahr

·         8,2 Millionen Fluggäste





April 1988                     Neue Nachtflugbeschränkungen treten in

Kraft, welche erstmals zwischen Kapitel 2- (ältere Flugzeuge aber

bereits mit Lärmzertifizierung) und Kapitel 3-Flugzeugen (neue,

lärmärmere Modelle) differenzieren.

                                 



1997                            Lärmkontingentierungs-Genehmigung

des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr in

NRW

Lärmgrenzwerte, die für den Messpunkt 1 in Lohausen festgelegt

werden, dürfen nicht überschritten werden; Einführung von

Koordinationseckwerten; Festlegung von Flugzeugbewegungen in

den sechs verkehrsreichsten Monaten:

·         Grundstufe: 105.000 Bewegungen

·         Erweiterungsstufe: 115.000 Bewegungen

·         Erweiterungsstufe: 120.000 Bewegungen

Ermittelte Einbahnkapazität: 120.650 Bewegungen (rechnerisch

ermittelte Größe, in der betrieblichen Praxis nicht umsetzbar)

Verkehrszahlen des Jahres:

·         184.000 Starts und Landungen im Jahr

·         15,5 Millionen Fluggäste

·         126.000 Slots in den sechs verkehrsreichsten Monaten beantragt, tatsächlich abgewickelt: 92.800





Mai 1999                      Aufhebung der sofortigen Vollziehung

der Lärmkontingentierung mit Wirkung ab November 1999 durch

das Oberverwaltungsgericht in Münster





November 1999             Interimsgenehmigung des Ministeriums

für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr in NRW

Beschränkung auf 95.600 Flugzeugbewegungen in den sechs

verkehrsreichsten Monaten

Verkehrszahlen des Jahres:

·         194.000 Starts und Landungen im Jahr

·         15,9 Millionen Fluggäste

·         127.000 Slots in den sechs verkehrsreichsten Monaten

beantragt, tatsächlich abgewickelt: 97.700





September 2000           Genehmigung des Ministeriums für

Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr zur vollen Nutzung der

Einbahnkapazität auf der Basis der Einbahnkapazität; Festlegung

von Stundeneckwerten für Flüge im Linien- und Charterverkehr

(Erweiterungsstufe):

·         6 bis 21 Uhr: 38 Slots

·         21 bis 22 Uhr: 35 Slots

·         22 bis 23 Uhr in der Winterflugplanperiode 15 Slots und in der

Sommerflugplanperiode 25 Slots

·         zwei weitere Slots pro Stunde im sonstigen Verkehr

Weitere Auflagen sind u.a. die Erstattung von Aufwendungen für

bauliche Schallschutzmaßnahmen an Wohngebäuden, die vor dem

4. März 1974 errichtet oder baulich genehmigt worden sind, in einem

Tagschutzgebiet mit einem äquivalenten Dauerschallpegel (= Leq)

ab 62 dB(A) sowie Schallschutz und schallgedämmte

Lüftungseinrichtungen in Schlafräumen innerhalb einer

Nachtschutzzone.Festlegung eines Gebietes für

Außenwohnbereichsentschädigung

Verkehrszahlen des Jahres 2000:

·         194.000 Starts und Landungen im Jahr

·         16 Millionen Fluggäste

·         122.000 Slots in den sechs verkehrsreichsten Monaten

beantragt, tatsächlich abgewickelt: 97.500





2001                            Verkehrszahlen des Jahres:

·         194.000 Starts und Landungen im Jahr

·         15,5 Millionen Fluggäste

·         144.000 Slots in den sechs verkehrsreichsten Monaten beantragt, tatsächlich abgewickelt: 99.200

·         verlorenes Passagierpotenzial: 3,8 Millionen Fluggäste





5. September 2002        Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts

Münster stellt auf Klage der Stadt Ratingen fest, dass der

Angerlandvergleich zwar wirksam sei, dass aber keine

statische Verankerung vorliege. Dies bedeutet, dass die Stadt

Ratingen auf ein Anpassungsbegehren des Flughafens flexibel zu

reagieren hat.

Verkehrszahlen des Jahres 2002:

·         190.000 Starts und Landungen im Jahr

·         14,75 Millionen Fluggäste

·         123.000 Slots in den sechs verkehrsreichsten Monaten

beantragt, tatsächlich abgewickelt: 97.200

·         verlorenes Passagierpotenzial: 2,2 Millionen Fluggäste



Juni 2003                      Eine modifizierte

Betriebsgenehmigung, der ein ergänzendes Verfahren zur

derzeitigen Genehmigung vorausgegangen war, führt zur

Ausweitung des Tagschutzgebietes der Schallschutzzone: Das

Tagesschutzgebiet wird um all jene Bereiche vergrößert, in denen

der so genannte äquivalente Dauerschallpegel größer oder gleich 60

dB(A) (Dezibel) ist. Zuvor lag dieser Bereich bei 62 dB(A).

Insgesamt profitieren davon Eigentümer von rund 1.120 Häusern von

Ratingen-Lintorf über Düsseldorf-Lohausen bis nach Meerbusch. Sie

erhalten Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen,

insbesondere für Schallschutzfenster, erstattet. Mit dem

Düsseldorfer Modell", der freiwilligen Ausweitung des

Tagschutzgebietes, übt der Airport eine Vorreiterrolle in Deutschland

aus. Damit gibt es keinen deutschen Flughafen, der seine

Nachbarschaft so umfassend schützt.

Verkehrszahlen des Jahres 2003:

·         186.200 Starts und Landungen im Jahr

·         14,3 Millionen Fluggäste

·         124.500 Slots in den sechs verkehrsreichsten Monaten

beantragt, tatsächlich abgewickelt: 92.696

·         verlorenes Passagierpotenzial: 2,4 Millionen Fluggäste



13. Oktober 2004           Düsseldorf International macht im Rahmen

des "Anschlussgenehmigungsverfahrens" den ihr bereits

grundsätzlich zugestandenen Anspruch geltend, in den sechs

verkehrsreichsten Monaten eines Jahres tatsächlich 122.176

Flugbewegungen im Linien- und Charterverkehr abwickeln zu

können. Dieser Wert liegt innerhalb der Bewegungszahl, die

entsprechend der erstellten Gutachten auf der Hauptstart- und

-landebahn ("Einbahnkapazität") möglich ist. Damit wird die

Einhaltung des Angerlandvergleichs gewahrt. Dafür sollen künftig in

der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr stündlich bis zu 45 Starts und

Landungen im Linien- und Charterverkehr und in der Zeit von 22:00

Uhr bis 23:00 Uhr bis zu 45 Landungen koordiniert werden können.



10. Dezember 2004       Das Oberverwaltungsgericht in Münster

bestätigt die Rechtmäßigkeit der aktuellen

Betriebsgenehmigung für das Parallelbahnsystem. Mit der

Entscheidung ist eine gesicherte Basis für die Durchführung des

Anschlussgenehmigungsverfahrens geschaffen worden. Das Gericht

lehnte die Zulassung der Revision ab.



18. August 2005            Das Bundesverwaltungsgericht weist

alle Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 10. Dezember 2004 zurück. Damit ist die Genehmigung zur vollen Nutzung der Einbahnkapazität vom 21. September 2000 in der Fassung des ergänzenden Verfahrens vom 5. Juni 2003 bestandskräftig geworden.



9. November 2005          Das Verkehrsministerium des Landes

Nordrhein-Westfalen erteilt dem Flughafen Düsseldorf International

die so genannte Anschlussgenehmigung. Im juristisch relevanten

Betrachtungszeitraum der "sechs verkehrsreichsten Monate" können

damit zunächst rund 15 Prozent mehr Starts und Landungen im

Linien- und Charterverkehr durchgeführt werden. Gleichzeitig wird der

Flughafen den Lärmschutz für Anwohner weiter verbessern.



Das Verkehrsministerium genehmigt in der ersten Nachtstunde

zwischen 22:00 und 23:00 Uhr statt der beantragten 45 nur 36

planmäßige Landungen. Darüber hinaus können zwischen 06:00 und

22:00 Uhr im Linien- und Charterverkehr 45 Starts und Landungen

(Slots) an durchschnittlich acht Stunden pro Tag durchgeführt

werden. In weiteren acht Stunden stehen jetzt 40 Slots pro Stunde

zur Verfügung. Die Genehmigung beinhaltet jedoch eine

Öffnungsklausel, die ein Hineinwachsen in die 45 Bewegungen über

16 Tagesstunden erlaubt. Die Öffnungsklausel ermöglicht die

Ausschöpfung einer Einbahnkapazität von 45 Bewegungen ohne

erneut in ein förmliches Genehmigungsverfahren einsteigen zu

müssen. Die Kapazitätsausweitung der Anschlussgenehmigung

kann von den Fluggesellschaften sofort umgesetzt werden, da die

Genehmigung mit Sofortvollzug erteilt wurde.



Das umfassende Lärmschutzprogramm des Flughafens wird deutlich

vergrößert. So wird das bestehende Nachtschutzgebiet, in dem

Anwohner Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen in Schlafräumen

haben, auch auf Teile von Meerbusch-Büderich ausgedehnt sowie in

Düsseldorf-Lohausen und Ratingen-Tiefenbroich erweitert. An das

Nachtschutzgebiet schließt sich ein weiterer Bereich an, in dem

Anspruch auf den Einbau von schalldämmenden Lüftern in

Schlafräumen besteht.



Juni 2006                      Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in

Münster bestätigt den Sofortvollzug der Betriebsgenehmigung

in weiten Teilen. So wird die Aufstockung auf 45 Starts und

Landungen in den Spitzenzeiten bis zum Abschluss der

Gerichtsverfahren nicht beanstandet. Die Vergabe neuer

Landerechte im Zeitraum zwischen 22:00 und 23:00 Uhr sowie die

bereits in der Genehmigung verankerte optionale Erhöhung der

Stundeneckwerte auf 45 Bewegungen in den übrigen Tageszeiten

bleibt bis zur Entscheidung des Gerichts in den

Hauptsacheverfahren offen.



16. Mai 2007              Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster betätigt die Rechtmäßigkeit der aktuellen Betriebsgenehmigung des Düsseldorfer Flughafens in vollem Umfang. Damit sind die Klagen gegen das Landesverkehrsministerium, welches dem Airport im November 2005 die sogenannte Anschlussgenehmigung erteilte, abgewiesen worden. In der Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass dem Flughafen Düsseldorf eine erhebliche Bedeutung für das Verkehrsge­schehen im Wirtschaftsraum Rhein-Ruhr zukommt.



Demnach können am Düsseldorfer Flughafen 131.000 Starts und Landungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten eines Jahres durchgeführt werden. Nach Auffassung des Gerichts sind die in der Genehmigung enthaltenen Stundeneckwerte rechtlich nicht zu beanstanden. Auch die in der Genehmigung enthaltene Öffnungsklausel, die dem Airport mittelfristig ein weiteres Wachstum von rund 7.000 Starts und Landungen ermöglicht, wurde von den Richtern bestätigt. Das Gericht hält darüber hinaus die Ausweitung auf 33 Landungen in der ersten Nachtstunde (22:00 bis 23:00 Uhr) über das gesamte Jahr für rechtens. Bislang waren in dieser Stunde 25 Bewegungen im Sommerflugplan und 15 Bewegungen im Winterflugplan zulässig.



März 2008        Das NRW-Verkehrsministerium gibt grünes Licht für die Durchführung eines Probebetriebs, in dem empirisch belegt werden soll, dass die Kapazität der südlichen Hauptstart- und -landebahn auch im Einbahnbetrieb bei 45 Flugbewegungen in der Stunde liegt. Diese Möglichkeit der Ausweitung von bisher 40 Starts und Landungen in der Stunde ist als Öffnungsklausel in der Betriebsgenehmigung verankert. Der Probebetrieb beginnt sofort und wird auch die Sommerflugplan-Periode 2009 einschließen.



Juni 2008          Das OVG-Urteil vom 16. Mai 2007, das die aktuelle Betriebsgenehmigung bestätigt, ist rechtskräftig, da das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig alle Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision in dieser Sache zurückweist.



27. August 2008            Das OVG in Münster weist zwei Klagen gegen die aktuelle Betriebsgenehmigung des Flughafens ab. Damit bestätigte der 20. Senat in vollem Umfang die Rechtmäßigkeit der Genehmigung. Die Stadt Krefeld und eine Gruppe von Privatpersonen hatten gegen das Landesverkehrsministerium geklagt, das dem Airport im November 2005 die Genehmigung erteilt hatte. Nach diesem Urteil sind keine Klagen gegen die aktuelle Betriebsgenehmigung des Düsseldorfer Flughafens mehr anhängig.


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