Die genehmigungsrechtliche Entwicklung am Düsseldorfer Flughafen: Ein chronologischer Überblick
Düsseldorf International ist in ein enges Korsett genehmigungsrechtlicher Regelungen gepresst. "Wir sind der Flughafen mit den schärfsten Restriktionen in Deutschland", so Ulrich Hahn, Leiter der Rechtsabteilung des Airports. Der folgende Überblick skizziert wesentliche genehmigungsrechtliche Schritte ab 1959.
August 1959 Nachtstartverbot
Ein Auflagenbescheid des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen verbietet Starts für strahlgetriebene Luftfahrzeuge zwischen 22 Uhr und 6 Uhr (erstes Verbot dieser Art in Deutschland). Ausgenommen sind unter anderem Propellermaschinen und Luftfahrzeuge, die sich im Katastropheneinsatz befinden oder Düsseldorf aus Sicherheitsgründen als Ausweichflughafen benutzen.
13. Mai 1965 Angerlandvergleich
Am 13. Mai 1965 wird zwischen den Gemeinden des Amtes Angerland, der Stadt Düsseldorf, dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr NRW und dem Flughafen Düsseldorf International ein gerichtlicher Vergleich geschlossen - der so genannte "Angerlandvergleich". In diesem wird Fluglärm durch eine klare Begrenzung der ursprünglichen Ausbauplanung berücksichtigt. Gleichzeitig werden im Interesse der Nachbargemeinden Beschränkungen und Regelungen für den Flugbetrieb festgelegt.
Verkehrszahlen des Jahres 1965:
· 78.240 Starts und Landungen (so genannte Slots)
· 1,8 Millionen Fluggäste
November 1972 Einführung von Nachtlandebeschränkungen für Flugzeuge mit Strahlantrieb von 23 bis 6 Uhr
1976 Genehmigung des Ministeriums für
Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr in NRW für Anlage
und Betrieb der Parallelbahn
Sie sieht den Bau einer Ersatzbahn vor, gleichzeitig werden
maximal 91.000 Slots in den sechs verkehrsreichsten Monaten
erlaubt (ermittelte Einbahnkapazität).
Verkehrszahlen des Jahres:
· 108.000 Starts und Landungen
· 5,2 Millionen Fluggäste
Dezember 1983 Planfeststellungsbeschluss für Bau und
Betrieb der Parallelbahn, erlassen durch das Ministerium für
Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr in NRW
Dieser enthält folgende Auflagen: Erstattung von baulichen
Schallschutzmaßnahmen an Wohngebäuden in der Schutzzone 2,
in Schlafräumen und in Kindergärten, Schulen, Alten- und
Pflegeheimen, Krankenhäusern, Erholungsheimen und für ähnliche
Räume. Bestätigung der Slotzahl 91.000 und maximal 34
Flugbewegungen pro Stunde ("Stundeneckwert"); aber nur 71.000
Bewegungen im gewerblichen Verkehr mit Flugzeugen über 5,7 to
MTOW.
Verkehrszahlen des Jahres 1983:
· 104.00 Starts und Landungen im Jahr
· 7,3 Millionen Fluggäste
1985 Planänderungsbeschluss des
Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr NRW
Die Höchstzahl ("Eckwert") von 34 Flugzeugbewegungen darf nur für
bis zu sechs Stunden zwischen 6 und 22 Uhr koordiniert werden; in
den übrigen Stunden nicht mehr als 30 Flugzeugbewegungen.
Verkehrszahlen des Jahres:
· 111.000 Starts und Landungen im Jahr
· 8,2 Millionen Fluggäste
April 1988 Neue Nachtflugbeschränkungen treten in
Kraft, welche erstmals zwischen Kapitel 2- (ältere Flugzeuge aber
bereits mit Lärmzertifizierung) und Kapitel 3-Flugzeugen (neue,
lärmärmere Modelle) differenzieren.
1997 Lärmkontingentierungs-Genehmigung
des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr in
NRW
Lärmgrenzwerte, die für den Messpunkt 1 in Lohausen festgelegt
werden, dürfen nicht überschritten werden; Einführung von
Koordinationseckwerten; Festlegung von Flugzeugbewegungen in
den sechs verkehrsreichsten Monaten:
· Grundstufe: 105.000 Bewegungen
· Erweiterungsstufe: 115.000 Bewegungen
· Erweiterungsstufe: 120.000 Bewegungen
Ermittelte Einbahnkapazität: 120.650 Bewegungen (rechnerisch
ermittelte Größe, in der betrieblichen Praxis nicht umsetzbar)
Verkehrszahlen des Jahres:
· 184.000 Starts und Landungen im Jahr
· 15,5 Millionen Fluggäste
· 126.000 Slots in den sechs verkehrsreichsten Monaten beantragt, tatsächlich abgewickelt: 92.800
Mai 1999 Aufhebung der sofortigen Vollziehung
der Lärmkontingentierung mit Wirkung ab November 1999 durch
das Oberverwaltungsgericht in Münster
November 1999 Interimsgenehmigung des Ministeriums
für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr in NRW
Beschränkung auf 95.600 Flugzeugbewegungen in den sechs
verkehrsreichsten Monaten
Verkehrszahlen des Jahres:
· 194.000 Starts und Landungen im Jahr
· 15,9 Millionen Fluggäste
· 127.000 Slots in den sechs verkehrsreichsten Monaten
beantragt, tatsächlich abgewickelt: 97.700
September 2000 Genehmigung des Ministeriums für
Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr zur vollen Nutzung der
Einbahnkapazität auf der Basis der Einbahnkapazität; Festlegung
von Stundeneckwerten für Flüge im Linien- und Charterverkehr
(Erweiterungsstufe):
· 6 bis 21 Uhr: 38 Slots
· 21 bis 22 Uhr: 35 Slots
· 22 bis 23 Uhr in der Winterflugplanperiode 15 Slots und in der
Sommerflugplanperiode 25 Slots
· zwei weitere Slots pro Stunde im sonstigen Verkehr
Weitere Auflagen sind u.a. die Erstattung von Aufwendungen für
bauliche Schallschutzmaßnahmen an Wohngebäuden, die vor dem
4. März 1974 errichtet oder baulich genehmigt worden sind, in einem
Tagschutzgebiet mit einem äquivalenten Dauerschallpegel (= Leq)
ab 62 dB(A) sowie Schallschutz und schallgedämmte
Lüftungseinrichtungen in Schlafräumen innerhalb einer
Nachtschutzzone.Festlegung eines Gebietes für
Außenwohnbereichsentschädigung
Verkehrszahlen des Jahres 2000:
· 194.000 Starts und Landungen im Jahr
· 16 Millionen Fluggäste
· 122.000 Slots in den sechs verkehrsreichsten Monaten
beantragt, tatsächlich abgewickelt: 97.500
2001 Verkehrszahlen des Jahres:
· 194.000 Starts und Landungen im Jahr
· 15,5 Millionen Fluggäste
· 144.000 Slots in den sechs verkehrsreichsten Monaten beantragt, tatsächlich abgewickelt: 99.200
· verlorenes Passagierpotenzial: 3,8 Millionen Fluggäste
5. September 2002 Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts
Münster stellt auf Klage der Stadt Ratingen fest, dass der
Angerlandvergleich zwar wirksam sei, dass aber keine
statische Verankerung vorliege. Dies bedeutet, dass die Stadt
Ratingen auf ein Anpassungsbegehren des Flughafens flexibel zu
reagieren hat.
Verkehrszahlen des Jahres 2002:
· 190.000 Starts und Landungen im Jahr
· 14,75 Millionen Fluggäste
· 123.000 Slots in den sechs verkehrsreichsten Monaten
beantragt, tatsächlich abgewickelt: 97.200
· verlorenes Passagierpotenzial: 2,2 Millionen Fluggäste
Juni 2003 Eine modifizierte
Betriebsgenehmigung, der ein ergänzendes Verfahren zur
derzeitigen Genehmigung vorausgegangen war, führt zur
Ausweitung des Tagschutzgebietes der Schallschutzzone: Das
Tagesschutzgebiet wird um all jene Bereiche vergrößert, in denen
der so genannte äquivalente Dauerschallpegel größer oder gleich 60
dB(A) (Dezibel) ist. Zuvor lag dieser Bereich bei 62 dB(A).
Insgesamt profitieren davon Eigentümer von rund 1.120 Häusern von
Ratingen-Lintorf über Düsseldorf-Lohausen bis nach Meerbusch. Sie
erhalten Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen,
insbesondere für Schallschutzfenster, erstattet. Mit dem
Düsseldorfer Modell", der freiwilligen Ausweitung des
Tagschutzgebietes, übt der Airport eine Vorreiterrolle in Deutschland
aus. Damit gibt es keinen deutschen Flughafen, der seine
Nachbarschaft so umfassend schützt.
Verkehrszahlen des Jahres 2003:
· 186.200 Starts und Landungen im Jahr
· 14,3 Millionen Fluggäste
· 124.500 Slots in den sechs verkehrsreichsten Monaten
beantragt, tatsächlich abgewickelt: 92.696
· verlorenes Passagierpotenzial: 2,4 Millionen Fluggäste
13. Oktober 2004 Düsseldorf International macht im Rahmen
des "Anschlussgenehmigungsverfahrens" den ihr bereits
grundsätzlich zugestandenen Anspruch geltend, in den sechs
verkehrsreichsten Monaten eines Jahres tatsächlich 122.176
Flugbewegungen im Linien- und Charterverkehr abwickeln zu
können. Dieser Wert liegt innerhalb der Bewegungszahl, die
entsprechend der erstellten Gutachten auf der Hauptstart- und
-landebahn ("Einbahnkapazität") möglich ist. Damit wird die
Einhaltung des Angerlandvergleichs gewahrt. Dafür sollen künftig in
der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr stündlich bis zu 45 Starts und
Landungen im Linien- und Charterverkehr und in der Zeit von 22:00
Uhr bis 23:00 Uhr bis zu 45 Landungen koordiniert werden können.
10. Dezember 2004 Das Oberverwaltungsgericht in Münster
bestätigt die Rechtmäßigkeit der aktuellen
Betriebsgenehmigung für das Parallelbahnsystem. Mit der
Entscheidung ist eine gesicherte Basis für die Durchführung des
Anschlussgenehmigungsverfahrens geschaffen worden. Das Gericht
lehnte die Zulassung der Revision ab.
18. August 2005 Das Bundesverwaltungsgericht weist
alle Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 10. Dezember 2004 zurück. Damit ist die Genehmigung zur vollen Nutzung der Einbahnkapazität vom 21. September 2000 in der Fassung des ergänzenden Verfahrens vom 5. Juni 2003 bestandskräftig geworden.
9. November 2005 Das Verkehrsministerium des Landes
Nordrhein-Westfalen erteilt dem Flughafen Düsseldorf International
die so genannte Anschlussgenehmigung. Im juristisch relevanten
Betrachtungszeitraum der "sechs verkehrsreichsten Monate" können
damit zunächst rund 15 Prozent mehr Starts und Landungen im
Linien- und Charterverkehr durchgeführt werden. Gleichzeitig wird der
Flughafen den Lärmschutz für Anwohner weiter verbessern.
Das Verkehrsministerium genehmigt in der ersten Nachtstunde
zwischen 22:00 und 23:00 Uhr statt der beantragten 45 nur 36
planmäßige Landungen. Darüber hinaus können zwischen 06:00 und
22:00 Uhr im Linien- und Charterverkehr 45 Starts und Landungen
(Slots) an durchschnittlich acht Stunden pro Tag durchgeführt
werden. In weiteren acht Stunden stehen jetzt 40 Slots pro Stunde
zur Verfügung. Die Genehmigung beinhaltet jedoch eine
Öffnungsklausel, die ein Hineinwachsen in die 45 Bewegungen über
16 Tagesstunden erlaubt. Die Öffnungsklausel ermöglicht die
Ausschöpfung einer Einbahnkapazität von 45 Bewegungen ohne
erneut in ein förmliches Genehmigungsverfahren einsteigen zu
müssen. Die Kapazitätsausweitung der Anschlussgenehmigung
kann von den Fluggesellschaften sofort umgesetzt werden, da die
Genehmigung mit Sofortvollzug erteilt wurde.
Das umfassende Lärmschutzprogramm des Flughafens wird deutlich
vergrößert. So wird das bestehende Nachtschutzgebiet, in dem
Anwohner Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen in Schlafräumen
haben, auch auf Teile von Meerbusch-Büderich ausgedehnt sowie in
Düsseldorf-Lohausen und Ratingen-Tiefenbroich erweitert. An das
Nachtschutzgebiet schließt sich ein weiterer Bereich an, in dem
Anspruch auf den Einbau von schalldämmenden Lüftern in
Schlafräumen besteht.
Juni 2006 Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in
Münster bestätigt den Sofortvollzug der Betriebsgenehmigung
in weiten Teilen. So wird die Aufstockung auf 45 Starts und
Landungen in den Spitzenzeiten bis zum Abschluss der
Gerichtsverfahren nicht beanstandet. Die Vergabe neuer
Landerechte im Zeitraum zwischen 22:00 und 23:00 Uhr sowie die
bereits in der Genehmigung verankerte optionale Erhöhung der
Stundeneckwerte auf 45 Bewegungen in den übrigen Tageszeiten
bleibt bis zur Entscheidung des Gerichts in den
Hauptsacheverfahren offen.
16. Mai 2007 Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster betätigt die Rechtmäßigkeit der aktuellen Betriebsgenehmigung des Düsseldorfer Flughafens in vollem Umfang. Damit sind die Klagen gegen das Landesverkehrsministerium, welches dem Airport im November 2005 die sogenannte Anschlussgenehmigung erteilte, abgewiesen worden. In der Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass dem Flughafen Düsseldorf eine erhebliche Bedeutung für das Verkehrsgeschehen im Wirtschaftsraum Rhein-Ruhr zukommt.
Demnach können am Düsseldorfer Flughafen 131.000 Starts und Landungen in den sechs verkehrsreichsten Monaten eines Jahres durchgeführt werden. Nach Auffassung des Gerichts sind die in der Genehmigung enthaltenen Stundeneckwerte rechtlich nicht zu beanstanden. Auch die in der Genehmigung enthaltene Öffnungsklausel, die dem Airport mittelfristig ein weiteres Wachstum von rund 7.000 Starts und Landungen ermöglicht, wurde von den Richtern bestätigt. Das Gericht hält darüber hinaus die Ausweitung auf 33 Landungen in der ersten Nachtstunde (22:00 bis 23:00 Uhr) über das gesamte Jahr für rechtens. Bislang waren in dieser Stunde 25 Bewegungen im Sommerflugplan und 15 Bewegungen im Winterflugplan zulässig.
März 2008 Das NRW-Verkehrsministerium gibt grünes Licht für die Durchführung eines Probebetriebs, in dem empirisch belegt werden soll, dass die Kapazität der südlichen Hauptstart- und -landebahn auch im Einbahnbetrieb bei 45 Flugbewegungen in der Stunde liegt. Diese Möglichkeit der Ausweitung von bisher 40 Starts und Landungen in der Stunde ist als Öffnungsklausel in der Betriebsgenehmigung verankert. Der Probebetrieb beginnt sofort und wird auch die Sommerflugplan-Periode 2009 einschließen.
Juni 2008 Das OVG-Urteil vom 16. Mai 2007, das die aktuelle Betriebsgenehmigung bestätigt, ist rechtskräftig, da das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig alle Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision in dieser Sache zurückweist.
27. August 2008 Das OVG in Münster weist zwei Klagen gegen die aktuelle Betriebsgenehmigung des Flughafens ab. Damit bestätigte der 20. Senat in vollem Umfang die Rechtmäßigkeit der Genehmigung. Die Stadt Krefeld und eine Gruppe von Privatpersonen hatten gegen das Landesverkehrsministerium geklagt, das dem Airport im November 2005 die Genehmigung erteilt hatte. Nach diesem Urteil sind keine Klagen gegen die aktuelle Betriebsgenehmigung des Düsseldorfer Flughafens mehr anhängig.