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Topic: Fluglärm in Kaarst, Unterschiede DUS und Ministerium
Post #1
Posted On: 05 Jul. 2009, 01:33
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Quelle Internetseite des DUS



Quelle Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de  


Die stark vom Fluglärm des Düsseldorfer und Köln/Bonner Flughafens betroffe-
    nen Kommunen haben die gesetzliche Pflicht, bis zum 18.07.2008 so genannte
    „Lärmaktionspläne“ (Lärmminderungspläne, § 47 d BImSchG) für den Flughafen
    Düsseldorf bzw. Köln/Bonn aufzustellen. Wie ist der konkrete Stand der Aufstel-
    lung dieser Lärmaktionspläne in den betroffenen Kommunen?
    Wann ist mit einer Verabschiedung dieser Lärmaktionspläne zu rechnen?
Von der Lärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärm-Richtlinie sind in der Nachbarschaft der
Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn insgesamt 15 Kommunen betroffen:

    Flughafen Düsseldorf:
    Düsseldorf, Essen, Kaarst, Meerbusch, Neuss und Ratingen.
    Flughafen Köln/Bonn:
    Bergisch Gladbach, Hennef (Sieg), Köln, Lohmar, Neunkirchen-Seelscheid, Rösrath,
    Sankt Augustin, Siegburg und Troisdorf.

In der Stadt Meerbusch ist die Lärmaktionsplanung abgeschlossen. Der Lärmaktionsplan
wurde am 27. November 2008 vom Rat der Stadt Meerbusch beschlossen.
In acht Kommunen (Düsseldorf, Essen, Hennef, Köln, Rösrath, Siegburg, Troisdorf, Lohmar)
werden gerade Lärmaktionspläne erarbeitet, in denen neben dem Fluglärm meist auch der
Lärm durch Straßen- und Schienenverkehr berücksichtigt wird. Die geplanten Verabschie-
dungstermine liegen noch im Jahr 2009 oder im Jahr 2010.

Sechs Kommunen (Neuss, Ratingen, Bergisch Gladbach, Neunkirchen-Seelscheid, Sankt
Augustin, Kaarst) planen keine Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für die Lärmquelle Flug-
verkehr. Da nach den Ergebnissen der Lärmkartierung die Auslösewerte nicht erreicht oder
überschritten werden, wird meist keine Verpflichtung zur Aufstellung eines Lärmaktionspla-
nes gesehen.


Wenn ich neben Ihrem Ohr jede Nacht zweimal eine Pistole mit 100dBA für 1 sec abfeuere
ergibt das einen Nacht-Leq von 34,3 dBA, d.h. leiser als ein plätschernder Bach.
Sie werden zu Recht empört sein und sagen „Die Berechnung mag mathematisch richtig
sein - aber sie beschreibt nicht meine Realität“.


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